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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Wirksame Anfechtung des Online-Kaufvertrages bei versehentlicher "Sofort-Kauf"-Option

Wer versehentlich bei eBay die Option "Sofort-Kaufen" einstellt, kann den Kaufvertrag wirksam anfechten <link http: www.online-und-recht.de urteile vertrag-wegen-versehentlicher-sofort-kauf-option-bei-ebay-kann-wirksam-angefochten-werden-18-o-150-1-landgericht-koeln-20101130.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 30.11.2010 - Az.: 18 O 150/10).

Ein Mitarbeiter des Beklagten stellte bei eBay anstatt eines Startpreises von 1,- EUR die Option "Sofort kaufen" ein. Der Kläger erwarb dadurch den angebotenen Whirlpool zu einem Betrag von 1,- EUR und klagte schließlich vor Gericht.

Die Kölner Richter lehnten den Anspruch ab.

Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den Beklagten zur Anfechtung berechtige. Sofort nach Kenntnis des Fehlers habe der Beklagte die Anfechtung erklärt, so dass kein wirksamer Kaufvertrag mehr bestehe.

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