Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Stuttgart: Wettbewerbsverletzung durch Angestellten erlaubt nicht Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers

Begeht ein Mitarbeiter eine Wettbewerbsverletzung und arbeitet heimlich für einen Mitbewerber, so rechtfertigt dies nur in eng bestimmten Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber einen Privatdetektiv einschaltet und den Mitarbeiter beobachtet <link http: www.datenschutz.eu urteile wettbewerbsverletzung-durch-mitarbeiter-rechtfertigt-nicht-einsatz-eines-detektivslandesarbeitsgericht-stuttgart-20160720 _blank external-link-new-window>(LAG Stuttgart, Urt. v. 20.07.2016 - Az.: 4 Sa 61/15).

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Privatdetektiv beauftragt, um nachzuweisen, dass einer seiner Mitarbeiter heimlich für einen Mitbewerber arbeitete. Im Verlauf des gerichtlichen Kündigungsprozesses legte der Arbeitgeber entsprechende Nachweise vor.

Das Gerichte lehnte diese Beweis ab, da sie nicht verwertbar seien.

Nur in eng bestimmten Ausnahmefällen sei es einem Arbeitgeber erlaubt, einen privaten Ermittler einzuschalten. Dies sei u.a. dann möglich, wenn der Verdacht auf Straftaten bestünde.

Ein solcher Verdacht habe im vorliegenden Fall jedoch von vornherein nicht bestanden. denn der Arbeitnehmer beziehe kein Arbeitslohn mehr, sondern nur noch Krankengeld von der Krankenkasse. Insofern könnte kein Betrug gegenüber dem Arbeitgeber vorliegen.

Der mögliche Betrug gegenüber der Krankenkasse liege außerhalb des Arbeitsverhältnisses und könne daher nicht als Rechtfertigungsgrund für den Detektiv-Einsatz herangezogen werden.

Auch vorsätzliche Wettbewerbsverletzungen rechtfertigten nicht den Einsatz heimlicher Ermittler. Die gesetzliche Regelung in <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __32.html _blank external-link-new-window>§ 32 BDSG sei eindeutig und erlaube dies nur in absoluten Ausnahmefällen.

Rechts-News durch­suchen

12. Mai 2026
Eine Auskunftei darf frühere Anschriften für das Bonitätsscoring speichern und nutzen.
ganzen Text lesen
08. Mai 2026
Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Sommerbädern waren 2023 wegen der angespannten Sicherheitslage rechtmäßig.
ganzen Text lesen
06. Mai 2026
Ein Bürger kann von der Datenschutzbehörde kein bestimmtes Einschreiten gegen die Kamera eines Nachbarn verlangen, wenn kein DSGVO-Verstoß vorliegt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen