Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hildesheim: Wettbewerbsverstoß bei unaufgefordertem Versand von Waren an Verbraucher

Unternehmen, die einem Verbraucher ungefragt Waren liefern und zur Zahlung auffordern, handeln wettbewerbswidrig, so das LG Hildesheim <link http: www.online-und-recht.de urteile unaufgeforderte-versendung-von-waren-unter-beifuegung-von-rechnung-unzulaessig-11-o-42-09-landgericht-hildesheim-20100505.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.05.2010 - Az.: 11 O 42/09).

Die Beklagte, die einen Online-Versandhandel für Münzen betrieb, schickte Verbrauchern unaufgefordert Ware zu und forderte die Begleichung der angefallenen Kosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte auf Unterlassung.

Die Hildesheimer Richter gaben den Verbraucherschützern Recht.

Es sei rechtswidrig, wenn Endkunden unverlangt Waren erhielten und zur Zahlung aufgefordert würden. Es handle sich um eine wettbewerbswidrige Überrumpelung und Ausnutzung der Situation.

Ähnlich sieht es das OLG Koblenz <link http: www.online-und-recht.de urteile zusendung-unbestellter-waren-trotz-widerruf-rechtswidrig-9-u-120-09-oberlandesgericht-koblenz-20090617.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.06.2009 - Az.: 9 U 120/09), dass es wettbewerbswidrig erachtet, wenn ein Unternehmer die Ware dennoch an den Verbraucher liefert, obwohl dieser längst den Vertrag wirksam widerrufen hat.


Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat zu weitreichend geworben und muss seine Werbung in Zukunft klarer gestalten.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen