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Kategorie: Onlinerecht

LG Limburg: Wettbewerbsverstoß ist grundsätzlich keine vorsätzliche unerlaubte Handlung

Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch zugleich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung <link http: www.online-und-recht.de urteile ein-wettbewerbsverstoss-ist-nicht-automatisch-zugleich-eine-vorsaetzliche-unerlaubte-handlung-landgericht-limburg-20141121 _blank external-link-new-window>(LG Limburg, Urt. v. 21.11.2014 - Az.: 5 I 18/14).

Im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Auseinandersetzung wollte die Klägerin festgestellt wissen, dass das Handeln der Beklagten (hier: ein Wettbewerbsverstoß auf der Online-Plattform autoscout.de) eine vorsätzliche unerlaubte Handlung sei.

Im Insolvenzverfahren erfahren Forderungen, die auf vorsätzlichen unerlaubten Handlungen beruhen, erhebliche Privilegien gegenüber den sonstigen Schulden.

Das Gericht verneinte jedoch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung, da die UWG-Regelungen - bis auf einzelne Ausnahmen - grundsätzlich keine Schutzgesetze seien.  

Das Wettbewerbsrecht diene dem Schutz der Allgemein an einem unverfälschten Wettbewerb und dem allgemeinen Schutz der Verbraucher. Die Normen hätten jedoch nicht primär den besonderen Schutz des einzelnen Mitbewerbers zum Zweck.

Etwas anderes gelte nur dort, wo besondere Konstellationen, z.B. bei der strafbaren Werbung <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __16.html _blank external-link-new-window>(§ 16 UWG), vorlägen.

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