Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Wettbewerbswidrige Irreführung durch leicht erhöhten Vergleichspreis

Wirbt eine Apotheke bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit einem Vergleichspreis, muss mit angegeben werden, dass der angegebene einheitliche Apothekenpreis, mit dem verglichen wird, um 5% erhöht ist <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrender-apothekenabgabepreis-bundesgerichtshof-20160331 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 31.03.2016 - Az.: I ZR 31/15). Geschieht dies nicht, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Die Beklagte bewarb umfangreich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und nutzte hierzu auch Vergleichspreise. Im Rahmen der Gegenüberstellung verwendete sie den einheitlichen Apothekenpreis. 

Dies stufte der BGH als irreführend ein.

Denn den Krankenkassen würde ein Rabatt von 5% auf die Produkte gewährt, so dass der Preis, der hier verwendet würde, um 5% zu hoch ausfalle. Damit werde der Verbraucher getäuscht, denn der Wert überhöht angesetzt.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen