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Kategorie: Onlinerecht

LG Lübeck: Keine Pflicht zur Aktivierung eines Spam-Filters

Das LG Lübeck <link http: www.online-und-recht.de urteile versand-von-spam-mails-untersagt-14-t-62-09-landgericht-luebeck-20090710.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.07.2009 - Az.: 14 T 62/09) hat entschieden, dass den Empfänger einer ungefragten E-Mail-Werbung keine Pflicht trifft, seinen Spam-Filter zu aktivieren.

Die betroffene Person könne direkt ihren Unterlassungsanspruch geltend machen, so das LG Lübeck. Das unaufgeforderte Zusenden von Werbemails stelle eine intensive Belästigung dar, die nicht hingenommen werden müsse.

Der erhebliche Eingriff ergebe sich zum einen aus der Tatsache, dass u.U. die Spam-Mails den User-Account aufgrund ihres Umfangs blockieren könnten, so dass der Betroffene keine weitere Nachrichten mehr empfangen könne. Zum anderen koste es den Betroffenen viel Zeit und Aufwand, sämtliche E-Mails auszusortieren.

Insbesondere bestünde keine Pflicht, so die Juristen, einen Spam-Filter so einzurichten, dass die unerwünschten Mails automatisch gelöscht würden. Es sei vielmehr Sache des Versenders, sich rechtskonform zu verhalten.

 

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