Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Streitwert bei Spam-Mails und datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch

Das LG Berlin hat in einem aktuellen Verfahren (Beschl. v. 20.02.2009 - Az.: 16 O 64/09) entschieden, dass der Streitwert für unerlaubte Spam-Mails bei 1.500,- EUR liegt und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG mit 300,- EUR zu beziffern ist.

Das Landgericht erklärte sich daher für unzuständig und verwies das Verfahren an das AG Berlin.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen