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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Meinungsfreiheit umfasst nicht unwahre Tatsachenbehauptungen in Online-Pressebericht

Auch wenn die Meinungsfreiheit weit auszulegen ist, so erfasst sie keinesfalls unwahre Tatsachenbehauptungen. Ein entsprechend unwahrer Pressebericht muss daher aus einem Online-Archiv entfernt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile loeschung-unwahrer-tatsachenbehauptung-aus-online-archiv-von-zeitung-7-u-128-09-oberlandesgericht-hamburg-20110322.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 22.03.2011 - Az.: 7 U 128/09).

Eine Zeitung hatte in ihrem Online-Archiv einen Presseartikel, der unwahre Tatsachen-Behauptungen enthielt. 

Die Hamburger Richter verurteilten die Zeitung zur Löschung.

Auf die sonst einschlägige Rechtsprechung zu Online-Archiven könne die Beklagte sich nicht berufen, da es bei diesen Urteilen stets um Meinungsäußerungen bzw.. wahre Tatsachen ging.

Die grundgesetzlich abgesicherte Meinungsfreiheit sei zwar weit auszulegen, erfasse jedoch in keinem Fall Lügen, also unwahre Tatsachen. Insofern könne sich die Beklagte auf diese Entscheidungen nicht berufen.

 

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