Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Bremen: "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" bei Online-Shops wettbewerbswidrig - Gefahr für Amazon- und eBay-Händler

Nach Ansicht des OLG Bremen (Urt. v. 05.10.2012 - Az.: 2 U 49/12) ist die Liefergabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" bei Online-Shops wettbewerbswidrig.

Der Beklagte vertrieb über Amazon online Waren und gab als Lieferfrist an:

"Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage"

Dies stuften die Richter als wettbewerbswidrig ein, da die Klausel zu unbestimmt sei.

Den Richter geht es dabei um die Angabe "Voraussichtliche Versanddauer". Damit behalte sich der Verkäufer im Zweifel eine nicht näher bestimmte Frist zur Leistungserbringung vor. Dadurch würden die Rechte des Käufers bei Überschreiten der Lieferfrist untergraben.

Ausdrücklich erläutern die Robenträger, dass die Angabe "Lieferfrist ca. 3 Tage" hingegen nicht zu beanstanden sei. Denn daraus ergebe sich, dass die Frist in der Regel eingehalten werde und nur in Ausnahmefällen um max. 1-2 Tage überschritten werde.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Auch wenn die Ausführungen des OLG Bremen wenig überzeugend sind und vor allem der vermeintliche Unterschied zwischen "voraussichtlich" und "ca." eher an die höhere Kunst der Rabulistik erinnert, so reißt die aktuelle Entscheidung u.a. sowohl bei Amazon als auch bei eBay riesige Scheunentoreauf. Denn bei beiden Portalen wird automatisch ein "voraussichtlich" bei der Lieferfrist eingefügt. 

eBay- und Amazon-Händler können somit derzeit problemlos jederzeit abgemahnt werden.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen