Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nicht als Täter

Die bekannte Online-Plattform YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nicht als Täter <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 28.01.2016 - Az.: 29 U 2798/15).

YouTube mache sich aus Sicht eines unbeteiligten Dritten die fremden Inhalte nicht zu eigen. Vielmehr sei für die Öffentlichkeit ersichtlich, dass der jeweilige Nutzer den Content hochladen und publiziere.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass sämtliche Videoclips in einem einheitlichen, von YouTube geschaffenen Rahmen präsentiert würden, der einen besonders hohen Wiedererkennungseffekt zur Folge habe. Der Nutzer erkenne zwar, dass er sich auf der Seite von YouTube befinde oder erinnere sich später daran, dass er den Videoclip dort gesehen habe.

Mit der Wahrnehmung von YouTube als Fundort für einen Videoclip gehe, so die Münchener Richter, indes nicht die zusätzliche Vorstellung einher, dieser stamme von YouTube selbst. 

Rechts-News durch­suchen

15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen
07. April 2026
Ein beauftragter Maler ist Miturheber, wenn er beim Werk eigene kreative Entscheidungen trifft und mitgestaltet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen