Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verfahen gegen YouTube und Google wegen Nicht-Löschung eines Videos aus formalen Gründen abgewiesen

Eine Klage gegen YouTube und Google wegen Nicht-Löschung eines Videos wurde aus formalen Gründen abgewiesen (LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2014 - Az.: 324 O 548/12).

Der Kläger wurde Opfer einer Gewalttat. Dieses Geschehen wurde gefilmt und auf die Online-Plattform YouTube hochgeladen. Der Kläger forderte YouTube und Google außergerichtlich zur Löschung auf. Als keine Reaktion erfolgte, ging er vor Gericht und begehrte Unterlassung und Schadensersatz.

Beides lehnte das Gericht aus formalen Gründen ab.

Die Klageanträge seien zu unbestimmt, denn sie enthielten weder die erwähnten Rechtsverletzungen noch die relevanten Videodateien.

Der Antrag auf Schadensersatz sei unbegründet, da nur bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Geldentschädigung bestünde, so die Richter. Da der Kläger aber im Rahmen der Berichterstattung seine Zustimmung zur Verbreitung von Ausschnitten des Videos erteilt habe, könne von einem erheblichen Rechtsverstoß nicht mehr ausgegangen werden.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Wer Strafurteile gegen Geld online zugänglich macht, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, um die DSGVO zu umgehen.
ganzen Text lesen
08. Juli 2026
Für die Erfüllung eines DSGVO-Auskunftsanspruchs genügt die ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Auskunftspflichtigen, die Auskunft…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen