Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat am 26. Juni bei ihrer Sitzung in Stuttgart die Ausstrahlung von Werbespots für die Sportwettenanbieter „Tipico“ und „bwin“ bei SAT.1 beanstandet und die weitere Ausstrahlung von allen Werbeformen für diese Anbieter untersagt. Die ZAK hat den Sofortvollzug dieser Untersagung angeordnet.
SAT.1 hatte am 15. und 22. Februar sowie am 7. und am 14. März 2012 mehrfach im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA Champions League Werbung für „Tipico“ und für „bwin“ ausgestrahlt. „Tipico“ wurde außerdem als Gewinnspielpartner präsentiert.
Das geltende Recht verbietet Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag formuliert ein generelles Verbot von Fernsehwerbung, wird aber in engen Grenzen Ausnahmen erlauben. Er soll am 1. Juli 2012 unter der Voraussetzung in Kraft treten, dass ihn bis dahin mindestens 13 Bundesländer ratifiziert haben. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags gilt der alte als Landesrecht in allen Ländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.
Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 27.06.2012