Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Zeitlich begrenzte Rabattaktion, die verlängert wird, ist Wettbewerbsverletzung

Eine zeitlich begrenzte Rabattaktionen, die ohne sachlichen Grund verlängert wird, ist eine Wettbewerbsverletzung (OLG München, Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 6 U 3026/17).

Die Beklagte bewarb u.a. in ihrem Online-Shop zeitlich befristete Rabatte. Nach Ablauf des Zeitraumes bot sie die Waren jedoch weiterhin zu dem günstigen Preis an.

Das OLG München stufte dies als irreführende Werbung ein.

Der Verbraucher gehe davon aus, dass er nur eine bestimmte Zeit die besonderen Angebote erhalte, sodass eine entsprechende Anlockwirkung entstünde. Der Kunde werde hier motiviert, schnell aktiv zu werden und den Kauf zu tätigen.

In Wahrheit handle es sich jedoch um keine solche zeitlich befristete Rabattaktion, da auch nach Ablauf des Zeitraumes weiterhin die gleichen Preise genommen würden.

Dadurch werde der Kunde in die Irre geführt und getäuscht.

Hinweis von RA Dr. Bahr:
Das Urteil entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Der BGH (Urt. v. 07.07.2011 – Az. I ZR 173/09) hat entschieden, dass eine zeitlich befristete Rabattaktion nur aus triftigen Gründen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung der Aktion seitens des Werbenden noch nicht vorhersehbar gewesen sein dürfen, rechtmäßig verlängert werden kann. Der wirtschaftliche Erfolg einer Rabattaktion stellt einen solchen triftigen Grund nicht dar.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen