Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Irreführung durch zunächst begrenzte Rabattreklame und nachfolgender Angebotsverlängerung

Eine zunächst zeitliche befristete Werbeaktion, die nach ihrem Ablauf verlängert wird, ist eine unzulässige Irreführung des Kunden und stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-kurzer-angebotsdauer-bei-verlaengerung-der-rabattaktion-irrefuehrend-6-u-174-10-oberlandesgericht-koeln-20110325.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 174/10).

Die Beklagte, die Matratzen zum Verkauf anbot, warb mit einer zeitlich befristeten Rabattaktion. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängerte sie die Aktion um einen weiteren Monat.

Die Kölner Richter stuften dies als Irreführung des Verbrauchers ein.

Befristete Preisaktionen dienten allein dem Zweck, den Absatz zu erhöhen. Die Kunden sollten durch die niedrigen Preis angelockt und zum Kauf bewegt werden. Der Verbraucher werde aber in unzulässiger Weise in die Irre geführt, wenn die Beklagte die Preisaktion verlängere. Denn der Kunde gehe davon aus, dass er eigentlich nur kurze Zeit zu einer Kaufentscheidung habe und verzichte daher eher auf einen Vergleich der Preise.

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-wettbewerbsverstoss-bei-verlaengerung-von-rabattaktion-4-u-95-09-oberlandesgericht-hamm-20090908.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.09.2009 - Az.: 4 U 95/09) ist genau gegenteiliger Ansicht und stuft die Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion als rechtmäßig ein.

 

Rechts-News durch­suchen

24. Januar 2025
"Dubai-Schokolade" darf auch für Produkte verwendet werden, die nicht aus Dubai stammen, da der Begriff eher eine Rezeptur als eine Herkunft…
ganzen Text lesen
23. Januar 2025
Ein Unternehmen darf keine unbelegten gesundheitlichen Versprechen für Handy-Schutzaufkleber machen, da dies irreführende Werbung ist.
ganzen Text lesen
22. Januar 2025
Die Bezeichnung "FußARTZ" ist irreführend, da sie leicht mit „Arzt“ verwechselt werden kann und so eine unzulässige Täuschung darstellt.
ganzen Text lesen
20. Januar 2025
Amazons Preiserhöhung bei Prime war unzulässig, da die Klausel zur Preisanpassung zu unbestimmt war und Verbrauchern keine Nachvollziehbarkeit bot.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen