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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Zeitungsartikel über Auseinandersetzung um Erbfolge verletzt Privatsphäre

Ein Pressebericht, der die jahrzehntelange Auseinandersetzung innerhalb einer Adelsfamilie um die Erbfolge bezüglich eines Hauses und die darauffolgende Räumungsklage zum Thema hat, verletzt die Privatsphäre der Beteiligten und ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile pressebericht-ueber-raeumungsrechtsstreit-innerhalb-adelsfamilie-rechtswidrig-27-o-560-09-landgericht-berlin-20090811.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 11.08.2009 - Az.: 27 O 560/09).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen deutschen Prinzen, der sich seit langer Zeit in erbrechtlichen Streitigkeiten mit seinem Onkel befand. Die Beklagte veröffentlichte einen Artikel über diese Auseinandersetzung. In dem Bericht hieß es u.a., dass der Kläger eine Räumungsklage gegen seinen Onkel erwirkt habe.

Die Berliner Richter sahen darin eine Verletzung des klägerischen Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Bei der Auseinandersetzung handle es sich um eine private, innerfamiliäre Angelegenheit, die von keinem besonderen öffentlichen Informationsinteresse sei. Vielmehr überwögen die privaten Belange des Klägers.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich um das Mitglied eines Adelshauses handle. Denn hundert Jahre nach Abschaffung der Monarchie begründe dies kein besonderes Informationsinteresse mehr, das eine solche Berichterstattung rechtfertigen könnte.

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