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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubt übernommenen Online-Stadtplänen

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zur Höhe des Schadensersatzes bei der unerlaubten Übernahme von Online-Stadtplänen gefällt (BGH, Urt. v. 18.06.2020 - Az.: I ZR 93/19).

Die Beklagte betrieb ein Beratungsunternehmen und hatte für Ihre Webseite unerlaubt Kartenausschnitte der Klägerin übernommen.

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es nun um die Frage, wie hoch der Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung war.

Die Klägerin legte zahlreiche Lizenz-Verträge vor, aus denen sich eine entsprechende Höhe ergab

Die Beklagte vertrat den Standpunkt, dass diese Werte nicht anzuwenden seien, weil ein Großteil der vorgelegten Verträge erst nach einer urheberrechtlichen Abmahnung geschlossen worden seien, sodass diese Kontrakte nicht repräsentativ seien.

Der BGH ist der Ansicht der Beklagten erfolgt und hat festgestellt, dass aus Lizenzverträgen, die nach einer Abmahnung geschlossen wurden, keine maßgeblichen Rückschlüsse auf die lizenzrechtliche Schadensersatz-Höhe gezogen werden könnten.

Denn in solchen Fällen stelle der Wert nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten. Vielmehr bilde die Summe darüber hinaus auch zusätzlich eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über die geltend gemachten Ansprüche dar. Der jeweilige Verletzer werde nämlich angesichts eines ansonsten drohenden Rechtsstreits häufig von dem Ziel geleitet, eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Insofern sei die Situation mit einer normalen Lizenzierung nicht vergleichbar. Daher könne derartigen Verträgen, die erst nach Ausspruch einer Abmahnung geschlossen worden sein, keine Indizwirkung zukommen.

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