Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Berlin-Mitte: 2.000 EUR Streitwert für Eilverfahren wegen Versendung von Spam-Mails

Für Eilverfahren, die wegen der rechtswidrigen Zusendung von Spam-Mails geführt werden, ist ein Streitwert von 2.000,- EUR gerechtfertigt <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-eilverfahren-fuer-rechtswidrige-zusendung-von-werbe-e-mails-2000-eur-5-c-1005-11-amtsgericht-berlin-20110519.html _blank external-link-new-window>(AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 19.05.2011 - Az.: 5 C 1005/11).

Der Kläger hatte ungefragt von der Beklagten E-Mails zugesendet bekommen.

Das Berliner Gericht orientiert sich dabei entscheidend an die Vorgaben des BGH, wonach in normalen Hauptsacheverfahren 3.000,- EUR festzusetzen seien. Da es sich hier um ein Eilverfahren handle, sei - so das Gericht - der Wert entsprechend zu reduzieren.

Somit sei ein Betrag von 2.000,- EUR angemessen.

Rechts-News durch­suchen

24. April 2025
Ein Teil des Lohns für einen Arbeitnehmer darf in Ether gezahlt werden, wenn das im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
ganzen Text lesen
23. April 2025
Beleidigt ein Künstler Dritte in einem Musik-Video, dürfen daraus erzielte Streaming-Einnahmen strafrechtlich eingezogen werden.
ganzen Text lesen
23. April 2025
Eine 48-monatige Vertragslaufzeit für einen Radio-Werbevertrag im B2B-Bereich ist zulässig. Unwirksam ist hingegen die Pflicht zur vollständigen…
ganzen Text lesen
22. April 2025
Online-Shops müssen klar mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht. Abstrakte Formulierungen ("Wenn Sie ein Verbraucher sind...") reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen