Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Berlin-Mitte: 2.000 EUR Streitwert für Eilverfahren wegen Versendung von Spam-Mails

Für Eilverfahren, die wegen der rechtswidrigen Zusendung von Spam-Mails geführt werden, ist ein Streitwert von 2.000,- EUR gerechtfertigt <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-eilverfahren-fuer-rechtswidrige-zusendung-von-werbe-e-mails-2000-eur-5-c-1005-11-amtsgericht-berlin-20110519.html _blank external-link-new-window>(AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 19.05.2011 - Az.: 5 C 1005/11).

Der Kläger hatte ungefragt von der Beklagten E-Mails zugesendet bekommen.

Das Berliner Gericht orientiert sich dabei entscheidend an die Vorgaben des BGH, wonach in normalen Hauptsacheverfahren 3.000,- EUR festzusetzen seien. Da es sich hier um ein Eilverfahren handle, sei - so das Gericht - der Wert entsprechend zu reduzieren.

Somit sei ein Betrag von 2.000,- EUR angemessen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen