Das LG Düsseldorf hat in einer weiteren Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile upload-von-10-titeln-in-p2p-tauschboerse-loest-3000-schadensersatz-aus-12-o-256-10-landgericht-duesseldorf-20110706.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 06.07.2011 - Az.: 12 O 256/10) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach für den Upload eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels ein Schadensersatzanspruch von 300,- EUR pro Werk entsteht.
Die Düsseldorfer Richter nehmen - wie schon in der Vergangenheit <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2011 - Az.: 12 O 68/10; <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>LG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2010 - Az.: 12 O 521/09) - dabei den GEMA-Tarif für Streams als Grundlage ihrer Berechnung (100,- EUR). Dann fügten sie noch einen Zuschlag von 50% hinzu, weil ein Upload das gesamte Werk online zur Verfügung stelle, ein Stream dagegen immer nur teilweise. Schließlich verdoppelten die Robenträger den Betrag, weil das Musikstück durch den Upload weltweit Dritten zur Verfügung gestellt worden sei.