In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist bei Fällen von unerlaubter Telefonwerbung ein Streitwert von 30.000,- EUR angemessen, so das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile unerlaubte-telefonwerbung-rechtfertigt-streitwert-in-hoehe-von-30000-eur-5-w-3-10-kammergericht-berlin-20100409.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.04.2010 - Az.: 5 W 3/10).
Der klagende Verbraucherverband nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch, da dieser Verbraucher unerlaubt angerufen hatte. Das Gericht hielt einen Streitwert von 30.000,- EUR für angemessen.
Es sei zu berücksichtigen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen vorliege, der das geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachte, so die Richter in ihrer Begründung für diesen hohen Streitwert.
Die 1. Instanz, das LG Berlin, war noch von einem Betrag von lediglich 5.000,- EUR ausgegangen. Dieser niedrigen Summe erteilte das KG Berlin eine klare Absage.
Unter Berücksichtigung aller Umstände und "dem klägerischen Interesse an wirklich nachhaltiger Unterbindung dieses Grundübels Rechnung tragend" seien 30.000,- EUR angemessen.