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Kategorie: Onlinerecht

5,1 Mio. EUR Bußgeld gegen Telegram wegen Nichteinhaltung der NetzDG-Vorgaben

Wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat es gegen den Anbieter Telegram  ein Bußgeld iHv. 5,1 Mio. EUR wegen Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt.

Aus der Mitteilung:

"Der Telegram FZ-LLC als Anbieterin des sozialen Netzwerks Telegram (im Folgenden: Telegram) werden Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen.

Das NetzDG verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, auf ihren Plattformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzerinnen und Nutzer Posts mit strafbaren Inhalten den Anbietern zur Prüfung nach den Vorgaben des NetzDG melden können. Ferner sind die Anbieter verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung gesetzeskonformer Meldewege hat das BfJ mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet. Wegen der Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten hat das BfJ ein Bußgeld in Höhe von 875 Tausend Euro verhängt."

Der Bußgeld-Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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