Wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) in einer Pressemitteilung erklärt, hat es gegen den Anbieter Facebook ein Bußgeld in Höhe von 2 Mio. EUR verhängt.
Grundlage für diesen Bescheid sind Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
Das NetzDG ist seit Ende 2017 in Kraft und ist ein spezielles deutsches Gesetz, das sozialen Netzwerken bestimmte Lösch- und Verhaltenspflichten auferlegt. Das Gesetz verlangt unter anderem auch eine halbjährliche Berichtspflicht über Art, Umfang und Inhalt von etwaigen Verstößen. § 2 Abs.2 NetzDG stellt dabei an diesen Bericht einen bestimmten Mindestanhalt auf.
Nach Ansicht des BfJ hat Facebook gegen diese Transparenzpflichten verstoßen:
"Der veröffentlichte "NetzDG-Transparenzbericht Juli 2018" ist jedoch hinsichtlich mehrerer gesetzlicher Informationspflichten unzureichend.
Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf. (...)
Die unvollständige Beschwerdeanzahl betrifft ebenfalls die Aussagekraft der Aufschlüsselung der Beschwerden nach ergriffenen Maßnahmen (...). Auch diese ist unvollständig, da der Bericht nicht alle Beschwerden über rechtswidrige Inhalte darstellt, welche im Berichtszeitraum zu einer Löschung oder Sperrung führten. Die gesetzgeberisch beabsichtigten Aussagen zur Effizienz des Beschwerdeverfahrens sind aufgrund der unvollständigen Beschwerdezahlen somit nicht möglich.
Der veröffentlichte Transparenzbericht ist darüber hinaus im Hinblick auf die Angaben zur Organisation, zur sprachlichen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu den Schulungen der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Personen (...) nicht vollständig. Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte."
Und weiter:
"Außerdem wird Facebook vorgeworfen, hinsichtlich der auf die Beschwerden ergangenen Rückmeldungen (...) einen unrichtigen Bericht erstellt zu haben. Denn die Ausführungen zu den Benachrichtigungen an die Beschwerdeführer und Nutzer lassen keine Rückschlüsse zu, ob diese eine Begründung der Entscheidung über den gemeldeten Inhalt enthalten."
Der Bußgeldbescheid ist nicht rechtskräftig, sondern Facebook kann hiergegen Rechtsmittel einlegen.