Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

28 Antworten der Bundesregierung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Die Bundesregierung hat Ende Dezember 2017 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktionen 28 Antworten zum neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in der Bundestag-Drucksache <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>BT-Drs. 19/355 gegeben.

Das NetzDG gilt seit dem 1. Oktober 2017 (Umsetzungsfrist: 1. Januar 2018) und will erreichen, dass rechtswidrige Inhalt in sozialen Medien schneller und besser gelöscht werden. Die Regelung wird aus zahlreichen Gründen massiv kritisiert.

Nun hat die Bundesregierung Ende Dezember 28 konkrete Antworten zum NetzDG auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gegeben. Das Dokument ist außerordentlich lesenswert.

So erfährt man beispielsweise, dass zahlreiche sozialen Netzwerke bereits deutsche Anwälte als Zustellungsbevollmächtigte benannt haben. Teilweise werden diese auch namentlich aufgezählt.

Als "betroffene" Netzwerke werden genannt: Facebook, YouTube, Google*. Instagram, Pinterest, SoundCloud, Twitter und Google.

Rechts-News durch­suchen

19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen