Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Admin-C haftet für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.retosphere.de php _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.10.2013 - Az.: 11 W 39/13) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain erst ab Kenntnis für etwaige auf der Domain begangene Urheberrechtsverletzungen haftet.

Auf einer der Domains, auf denen die Beklagte als Admin-C fungierte, befanden sich Fotos des Klägers. Der Kläger wies die Beklagte auf diesen Umstand hin und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, da sie als Admin-C Störerin sei. Der eigentliche Betreiber der Seite war faktisch nicht greifbar.

Das OLG Frankfurt a.M. hat eine umfassende Verpflichtung des Admin-C abgelehnt. Erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung würden ihn entsprechende Kontrollpflichten treffen, jedoch nicht vorher. Erfahre er von einer Rechtsverletzung, müsse er dafür Sorge tragen, dass der aktuelle Verstoß beseitige werde und zukünftig nicht gleichartige begangen würden.

Eine weitergehende Verpflichtung bestehe jedoch nicht. Da hier die Fotos nach Zugang des klägerischen Schreiben beseitigt wurden, sei alles Erforderliche und Zumutbare getan worden. Die Beklagte in ihrer Stellung als Admin-C hafte daher nicht.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2025
Ein deutscher Puzzlehersteller darf den "Vitruvianischen Menschen" von Leonardo Da Vinci weltweit außerhalb Italiens weiter als Vorlage nutzen.
ganzen Text lesen
09. Juni 2025
Smartphone-Videos von Naturereignissen sind urheberrechtlich geschützt und können exklusiv an Medien weitergegeben werden.
ganzen Text lesen
04. Juni 2025
Eine Bildagentur muss wegen unerlaubter Fotoverwertung aus dem Kölner Dom rund 35.000 EUR Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
02. Mai 2025
Eine seitenlange Inhaltsangabe und viele Zitate aus einem Roman verletzen das Urheberrecht, wenn sie das Originalwerk erkennbar wiedergeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen