Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Admin-C haftet nicht für unerlaubte Werbe-Mails

Der Admin-C einer Domain haftet nicht für unerlaubte Werbe-Mails, so das KG Berlin <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page external-link-new-window>(Urt. v. 03.07.2012 - Az.: 5 U 15/12).

Der klägerische Anwalt hatte unerlaubte Werbe-Mails für Ferienwohnungen bekommen. Der Absender der Werbung war eine bestimmte Domain, für die der Beklagte als Admin-C eingetragen war. Trotz mehrfacher Aufforderungen erhielt der Kläger weiterhin Spam-Nachrichten. Daraufhin ging er gegen den Admin-C vor.

Das KG Berlin lehnte den Anspruch ab, da der Admin-C weder Täter noch Teilnehmer gewesen sei. 

Auch eine Störereigenschaft komme nicht in Betracht.

Als Störer könne nur in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beitrage. Dabei könne als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung habe.

Im vorliegenden Fall fehle es bereits am adäquat kausalen Beitrag an der Verletzung des geschützten Rechts. Der einzige Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Beklagten  und der Störung war, dass er zu einem Zeitpunkt als administrativer Ansprechpartner für die Domain fungierte, als jemand unerbetene Werbe-E-Mails versandt habe.

Das Versenden solcher E-Mails stelle aber eine völlig eigenständige Handlung dar, die nicht adäquat kausale Folge des Umstands sei, dass der Beklagte als Admin-C einer solchen Domain fungiere. Der Umstand, dass nach den Bestimmungen der DENIC ein ausländischer Antragsteller eine Domain nur registrieren lassen kann, wenn er eine inländische Person als Admin-C benenne, ändere daran im Streitfall nichts. Denn vorliegend gehe das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung) noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung).

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen