Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Duisburg: Aldi-Werbung nur mit aktuellen Ergebnissen der Stiftung Warentest zulässig

Der Discounter Aldi darf nicht veraltete Test-Ergebnisse der Stiftung Warentest zur Bewerbung seiner Produkte einsetzen, so das LG Duisburg <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-von-aldi-mit-alten-stiftung-warentest-ergebnissen-22-o-121-08-landgericht-duisburg-20090529.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2009 - Az.: 22 O 121/08).

Für die Bewerbung von griechischem Olivenöl aus der Ernte 2007/2008 benutzte der Lebensmittel-Discounter Aldi einen Test-Bericht der Stiftung Warentest. Dieser bezog sich jedoch auf den Jahrgang 2005/2006.

Die Duisburger Richter sahen hierin eine Irreführung der Verbraucher.

So teile Stiftung Warentest selbst mit, dass mit den Test-Berichten nicht für zeitlich ältere Produkte geworben werden dürfe.

Auch handle es sich bei Olivenöl um ein Naturprodukt, das zwangsläufig Schwankungen unterliege. Nicht jede Ernte sei gleich, sondern werde erheblich durch die jeweiligen Umstände (z.B. Anzahl der Sonnenstunden oder Temperaturschwankungen) beeinflusst. Auch deswegen sei es rechtswidrig, Werbung mit veralteten Test-Ergebnissen zu machen.

 

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen