Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen durch Marketplace-Verkäufer erst ab Kenntnis

Das Online-Versandunternehmen Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen, die ein Marketplace-Verkäufer begeht, erst ab Kenntnis <link http: www.nvzmv.de de-nw media226256a _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013 - Az.: 6 U 56/13).

Amazon wurde von der Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen in Anspruch genommen, weil ein Amazon Marketplace-Verkäufer eine Wettbewerbsverletzung begangen hatte. Die Verbraucherschützer waren der Auffassung, das der Online-Riese für diese Rechtsverletzungen mithafte.

Das OLG Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt, sondern hat eine Verantwortlichkeit frühestens ab Kenntnis der Rechtsverletzungen bejaht.

Eine Haftung trete, so die Richter, allenfalls dann ein, wenn Amazon auf klare und eindeutige Verstöße des Händlers hingewiesen werde. Komplizierte rechtliche Beurteilungen müsse das Unternehmen hingegen nicht durchführen.

Sei Amazon informiert, müsse es für die Zukunft Sorge tragen, dass keine derartigen Rechtsverletzungen mehr möglich seien.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
12. Oktober 2026
Wer Mitglieder eines Fitnessstudios durch das Durchschreiten eines Drehkreuzes zur Zustimmung zu Beitragserhöhungen drängt, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen