Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen durch Marketplace-Verkäufer erst ab Kenntnis

Das Online-Versandunternehmen Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen, die ein Marketplace-Verkäufer begeht, erst ab Kenntnis <link http: www.nvzmv.de de-nw media226256a _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013 - Az.: 6 U 56/13).

Amazon wurde von der Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen in Anspruch genommen, weil ein Amazon Marketplace-Verkäufer eine Wettbewerbsverletzung begangen hatte. Die Verbraucherschützer waren der Auffassung, das der Online-Riese für diese Rechtsverletzungen mithafte.

Das OLG Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt, sondern hat eine Verantwortlichkeit frühestens ab Kenntnis der Rechtsverletzungen bejaht.

Eine Haftung trete, so die Richter, allenfalls dann ein, wenn Amazon auf klare und eindeutige Verstöße des Händlers hingewiesen werde. Komplizierte rechtliche Beurteilungen müsse das Unternehmen hingegen nicht durchführen.

Sei Amazon informiert, müsse es für die Zukunft Sorge tragen, dass keine derartigen Rechtsverletzungen mehr möglich seien.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen