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Kategorie: Onlinerecht

AG Kassel: Anfechtbarer eBay-Vertrag bei Irrtum über Sofortkauf

Das AG Kassel <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-iphone-fuer-1-euro-per-sofortkauf-bei-ebay-amtsgericht-kassel-20090423.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09) hat geurteilt, dass ein eBay-Verkäufer, der irrtümlich die Sofortkaufen-Variante wählt, den abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten kann.

Ein Verkäufer bot auf der bekannten Online-Plattform eBay irrtümlich zum Preis von 1,- EUR ein nagelneues iPhone zum Kauf an. Er hatte fehlerhaft anstatt der Biet-Variante die Sofortkauf-Option ausgewählt. Der Käufer erwarb das Telefon zu einem Preis von 1,- EUR.

Daran fühlte sich der Verkäufer aber nicht gebunden, sondern verweigerte die Auslieferung des Kaufgegenstandes, da er den Vertrag wegen Irrtums wirksam angefochten habe.

Dieser Ansicht folgte auch das AG Kassel. Bei verständiger Würdigung des Sachverhalts sei kein Zweifel daran zu hegen, dass er ein neuwertiges iPhone nebst Zubehör, welches üblicherweise einen Wert von ca. 500,- EUR habe, nicht für 1,- EUR verkaufen wollte, so der Richter. Hierfür spreche auch die Tatsache, dass der Angebotstext die Worte "Viel Spaß beim Bieten!" enthalten habe.

 

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