Die vorzeitige Beendigung eines eBay-Angebots ist für den Verkäufer folgenlos möglich, wenn die Restlaufzeit des Angebots noch mehr als 12 Stunden beträgt und ein Beendigungsgrund gegeben ist. Beträgt die Restlaufzeit hingegen weniger als 12 Stunden, so muss der Verkäufer im Fall einer vorzeitigen Beendigung den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen <link http: www.online-und-recht.de urteile vorzeitige-beendigung-von-ebay-angebot-bei-restlaufzeit-von-mehr-als-12-stunden-folgenlos-17-c-157-11-amtsgericht-hamm-20110914.html _blank external-link-new-window>(AG Hamm, Urt. v. 14.09.2011 - Az.: 17 C 157/11).
Der Beklagte bot auf eBay einen PKW an. Während einer laufenden Auktion, bei der die Restzeit weniger als 12 Stunden betrug, brach er den Verkauf. Der Kläger, der zum Zeitpunkt des Abbruchs der Meistbietende war, begehrte Schadensersatz.
Das AG Hamm verurteilte den Beklagten zur Zahlung des Schadensersatzes.
Die eBay-AGB würden vorsehen, dass bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Stunden folgenlos jederzeit vom Angebot zurückgetreten werden könne.
Hier sei der Zeitraum jedoch unterschritten worden. Insofern müsse sich der Beklagte an sein Auktionsangebot halten. Geschehe dies nicht, so könne der Kläger den Ersatz seines eingetretenen Schadens verlagen.