Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Rostock: Anzahlung bei Reiseveranstaltungen darf maximal 20% betragen

Das OLG Rostock <link http: www.online-und-recht.de urteile reiseveranstalter-darf-idr-nur-20-prozent-des-reisepreises-als-anzahlung-verlangen-oberlandesgericht-rostock-20150506 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.05.2015 - Az.: 2 U 22/14) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Anzahlungen des Verbrauchers bei Reiseveranstaltungen (hier: AIDA-Kreuzfahrten) bereits unmittelbar nach Vertragsschluss iHv. mehr als 20% rechtswidrig sind.

Inhaltlich geht es um die Frage, ob ein Reiseveranstalter unmittelbar nach Buchung mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung verlangen kann.

Die Rostocker Richter haben dies verneint und allenfalls eine Anzahlungshöhe iHv. 20% als gerechtfertigt angesehen. Sie beriefen sich dabei auf entsprechende BGH-Urteile.

Es sei nicht dargelegt, dass der Veranstalter hier besondere Investitionen getätigt habe, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen würden.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen