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Kategorie: Onlinerecht

OVG Saarlouis: Auch Einsatz von Video-Kameras zur Tierbeobachtung unterfällt dem BDSG

Auch der Einsatz von Video-Kameras zur bloßen Tierbeobachtung unterfällt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) <link http: www.datenschutz.eu urteile auch-kameras-zur-wildbeobachtung-unterfallen-dem-bdsg-oberverwaltungsgericht-saarlouis-20170914 _blank external-link-new-window>(OVG Saarlouis, Urt. v. 14.09.2017 - Az.: 2 A 216/16).

Der Kläger war Jäger und wollte Kameras einsetzen, um seinen Jagdplatz zu beobachten. Diese sollten nur den Bereich filmen, an dem er entsprechende Nahrung zum Anlocken der Tier ausgebracht hatte (sog. Kirrung). Er war der Ansicht, dass ein solcher Betrieb nicht unter die erhöhten Anforderungen nach dem BDSG falle.

Diese Fläche sei kein öffentliches Gelände, denn es handle sich um eine Jagdeinrichtung, deren Betreten eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehe. Mittels der Aufnahmen könne er feststellen, welche Tiere die Böschung betreten würden und ob es sich dabei um solches Wild handle, das geschossen werden müsse.

Das Gericht folgte nicht der Ansicht des Klägers, sondern bejahte die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts.

Auch wenn der Kamera-Einsatz primär der Aufnahme von Tieren diene, bestehe die Möglichkeit, dass Waldbesucher heimlich gefilmt würden.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sei das Betreten des Waldes jedermann zum Zweck der naturverträglichen Erholung gestattet. Beim Wald handle es sich demzufolge um einen öffentlichen Raum, der für jedermann zu Erholungszwecken zugänglich sei.

Aus dieser Zweckbestimmung folge das Recht des Waldbesuchers, im Rahmen seiner privaten Freizeitgestaltung unbeobachtet zu bleiben, d.h. er müsse nicht befürchten, Gegenstand einer Videoüberwachung zu werden.

Da die Wildkamera keine Unterscheidung vornehmen könne, ob es sich bei dem Objekt, das den Bewegungsmelder auslöse, um einen Menschen oder ein Tier handle, ermögliche sie auch Abbildungen von Personen, die sich im näheren Umfeld der im öffentlichen Raum gelegenen Kirrung bewegen und von der Kameraperspektive noch erfasst würden.

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