Wählt ein Kunde im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aus, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht für diese Ware ausgeschlossen (LG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13).
Die Beklagte bot auf ihrer Webseite die Möglichkeit an, online Sofas zu bestellen. Der Kunde konnte zwischen 17 verschiedenen Farben wählen, wobei jeweils zwei Farben bestimmt werden konnten. Zudem konnte das Produkt spiegelverkehrt angeordnet werden. Insgesamt ergab das 578 unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Kläger bestellte ein Sofa und wählte dabei u.a. auch die spiegelverkehrte Anordnung. Wenig später widerrief er unter Berufung auf sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht seine Bestellung.
Das LG Düsseldorf entschied, dass ein Widerruf im vorliegenden Fall nicht möglich sei. Es handle sich um nach Kundenspezifikationen hergestellte Ware, die vom Fernabsatzrecht ausgenommen sei <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>(§ 312 d Abs.4 Nr.1 BGB). Es sei dem Händler hier nicht zumutbar, die bestellte Ware wieder zurückzunehmen, denn er werde das Produkt aufgrund der individuellen Auswahl nur mit erheblichem wirtschaftlichen Verlust weiterveräußern können.
Aufgrund der Vielzahl der Wahlmöglichkeiten sei es für den Kunden auch ersichtlich, dass es sich um Produkte handle, die nach seinen speziellen Wünschen angefertigt würden und bei der es sich nicht um Lagerware handle.