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Kategorie: Onlinerecht

AG Dortmund: Kundenspezifisches Sofa führt nicht zwingend zum Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

Auch wenn ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aussucht, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht gleichwohl nicht ausgeschlossen <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-ausschluss-des-fernabsatzrechtlichen-widerrufsrecht-bei-kundenspezifischen-sofas-amtsgericht-dortmund-20150428 _blank external-link-new-window>(AG Dortmund, Urt. v. 28.04.2015 - Az.: 425 C 1013/15).

Der Kläger bestellte bei der Beklagten über die Online-Plattform eBay ein individuell zusammengestelltes Sofa. Er konnte dabei zwischen 578 unterschiedlichen Variationen (u.a. Gestaltung und Farbe) wählen.

Nach der Bestellung erklärte der Kläger den Widerruf des Vertrages. Die Beklagte meinte, dass das Widerrufrecht ausgeschlossen sei, da der Kläger das Produkt nach individuellen Kundenwünschen hergestellt habe.

Das AG Dortmund teilte dies Ansicht nicht, sondern bejahte die Möglichkeit des fernabsatzrechtlichen Widerrufs auch im vorliegenden Fall.

Die Auswahl zwischen unterschiedlichen Optionen, die der Verkäufer vorgebe, führe nicht automatisch und zwingend zum Ausschluss. Entscheidendes Kriterium sei vielmehr, ob die die Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden könne.

Im vorliegenden Fall seien gängige Farbkombinationen ausgewählt worden, so dass davon ausgegangen werde könne, dass die einzelnen Teile des Baukastensystems unproblematisch wiederverwendet werden könnten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13) entschied in einem identischen Fall genau gegenteilig und verneinte die Widerrufsmöglichkeit des Verbrauchers. Wähle ein Kunde ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten individuell aus, könne sich der er sich nicht mehr auf dieses Recht berufen.

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