Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-abmahnfaehige-bagatelle-bei-unvollstaendigen-versandkosten-im-ebay-angebot-5-w-62-10-kammergericht-berlin-20100413.html _blank external-link-new-window>(Beschl . v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10) hat entschieden, dass es sich um einen nicht abmahnfähigen Bagatellverstoß handelt, wenn ein gewerblicher Kleinhändler in seinem Online-Angebot auf eBay mit dem weltweiten Versand wirbt, dabei jedoch nur die Versandkosten für Europa angibt.
Beide Parteien waren Online-Händler. Der Beklagte verwendete dabei auf eBay nachfolgende Klausel:
"Versand nach Europa. In alle anderen Länder weltweit auf Anfrage."
Der Kläger hielt dies für wettbewerbswidrig.
Die Richter des KG Berlin stuften - wie schon Ende 2007 in ihrer Entscheidung <link record:tt_news:2390>(Beschl v. 07.09.2007 - 5 W 266/07) - diesen Verstoß als bloße Bagatelle ein, die nicht abmahnfähig sei. Da es das Angebot vorwiegend an das deutsche Publikum richte und nur in seltenen Ausnahmefällen ins Ausland geliefert werde, sei die Rechtsverletzung zu vernachlässigen.
Diese Rechtsauffassung wird jedoch nicht von allen Gerichten in Deutschland geteilt. So ist z.B. das OLG Hamm <link record:tt_news:2182>(Beschl. v. 28.03.2007 - Az.: 4 W 19/07) der Meinung. dass es sich um einen abmahnfähigen Verstoß handle.