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Kategorie: Onlinerecht

Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Verstärkt Bußgelder gegen unzulässige E-Mail-Werbung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einer <link https: www.lda.bayern.de lda datenschutzaufsicht p_archiv pm014.html _blank external-link-new-window>Pressemitteilung angekündigt, verstärkt gegen die unzulässige Verwendung von Verbraucherdaten im Rahmen der Werbung per E-Mail, SMS und Telefon vorzugehen.

Wörtlich:

"Beschwerden von Verbrauchern über belästigende Werbung werden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nicht weniger. Besonders die unerwünschte Telefon- und E-Mail-Werbung und die Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen verärgert viele Bürgerinnen und Bürger – zu Recht. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht inzwischen verstärkt mit Bußgeldverfahren gegen die Missachtung der Rechtsordnung durch unzulässige Verwendung von Werbedaten vor."

Und weiter:

"Nachdem trotz intensiver Informationsarbeit durch alle Datenschutzaufsichtsbehörden (...) und auch guten Hinweisen aus den Verbänden der Werbewirtschaft selbst die Zahl der begründeten Eingaben und Beschwerden wegen unzulässiger Werbung nicht zurückgegangen ist, wird das BayLDA die in der letzten Zeit eher zurückhaltende Praxis der Ahndung dieser Verstöße durch Bußgeldverfahren aufgeben und schwerpunktmäßig in der nächsten Zeit die „Missachtung von Werbewidersprüchen“ und die unzulässige „E-Mail-Werbung zur Neukundengewinnung“ mit Bußgeldern sanktionieren." 

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