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Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Bei eBay-Minigalerie keine Pflicht zur Grundpreisangabe

Im Rahmen einer Minigalerie-Ansicht auf der Online-Plattform eBay besteht keine Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen nach der PAngVO, weil es sich um kein Angebot iSd. PAngVO handelt (OLG Stuttgart, Urt. v. 15.02.2018 - Az.: 2 U 96/17).

Der Beklagte hatte gegenüber dem Kläger in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, auf eBay keine Angebote mehr zu veröffentlichen, ohne entsprechende Grundpreise anzugeben. 

Der Kläger stellte nun fest, dass auf der Plattform Artikel in Form einer Minigalerie angezeigt wurden, ohne dass dem Betrachter Grundpreise mitgeteilt wurden. Daraufhin verlangte der Kläger die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Das OLG Stuttgart lehnte den Anspruch ab.

Es fehle für einen Verstoß an einem Angebot iSd. der PAngVO. Zwar würden der Preis und weitere rudimentäre Angaben zum Produkt mitgeteilt. Die verwendeten Bilder in der Minigalerie-Ansicht seien jedoch so klein und winzig, dass ein potentieller Käufer noch keine Kaufentscheidung treffe. Denn für den User sei nicht - schon gar nicht auf dem sehr kleinen Bild - ersichtlich, aus welchem Material das Produkt hergestellt sei oder welches Einsatzgebiet das Produkt habe.

Diese Informationen seien für den Verbraucher jedoch wesentlich und preisbestimmend. Somit bedürfe es noch ergänzender Angaben, um das Geschäft zum Abschluss zu bringen. Daher liege kein Angebot vor, sodass auch nicht gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen worden sei.

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