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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Bei verzögerter Prüfung haftet Google für rechtswidrige, fremde Inhalte

Leitet Google nur verzögert ein Prüfungsverfahren für etwaige rechtswidrige Inhalte seiner User ein, so haftet das Unternehmen für diesen fremden Content <link http: www.online-und-recht.de urteile google-haftet-bei-verzoegerter-pruefung-fuer-fremde-falsche-tatsachenbehauptung-landgericht-hamburg-20170324 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16).

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, beanstandete die Bewertung eines Users bei Google+ und Google Maps, da dieser Inhalt frei erfunden war und zudem rechtswidrige Äußerungen enthielt. Sie wandte sich an Google und bat um Löschung des Contents.

Google bestätigte den Eingang noch am gleichen Tag, wies aber hin, dass es die Anfrage wegen zahlreicher, täglich eingehender Beanstandungen bisher nicht bearbeiten habe. Nach Ablauf von 6 Tagen teilte Google schließlich mit, dass es die beanstandete E-Mail an den Verfasser der Bewertung weitergeleitet habe. Antworte dieser nicht innerhalb von 7 Tagen, werde der Content gelöscht.

Die Klägerin erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung.

Zu Recht wie nun das LG Hamburg bestätigte.

Denn die Einleitung des Beschwerdeverfahrens sei nur verzögert erfolgt. Der zu prüfende Sachverhalt sei relativ übersichtlich gewesen, so dass umfangreiche Vorab-Überlegungen nicht hätten angestellt werden müssen.

Es sei daher allenfalls ein Zeitraum von 4 Tagen angemessen werden. Diesen Zeitraum habe Google aber überschritten.

Auch der Umstand, dass Google tagtäglich eine Vielzahl von Beschwerden erhalte, ändere daran nichts. Das Unternehmen sei vielmehr verpflichtet, die technischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit zeitnah Rechtsverletzungen beseitigt werden könnten.

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