Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hannover: Bewertungs-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Bittet ein Unternehmen trotz ausdrücklichem Verbots bei einem Kunden per E-Mail um eine Bewertung des verkauften Gegenstandes, so handelt es sich dabei um unzumutbare Belästigung (AG Hannover, Urt. v. 03.04.2013 - Az.: 550 C 13442/12).

Der Kläger bestellte bei der Beklagten Autoreifen. Nach Abwicklung des Kaufvertrages teilte der Kläger mit, dass er keine Werbung, Newsletter, Bewertungsanfragen oder ähnliches wolle. Kurze Zeit später übersandte die Beklagte ihm gleichwohl per E-Mail eine Bewertungsanfrage.

Das AG Hannover stufte dies als einen Fall der unzumutbaren Belästigung ein.

Auch Bewertungsanfragen seien im juristischen Sinne Werbung. Der Kläger habe ausdrücklich zuvor erklärt, dass er keine solche Nachfragen wünsche.

Die Beklagte habe trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Klägers eine derartige Nachfrage geschickt und sich somit rechtswidrig verhalten.

Rechts-News durch­suchen

24. April 2025
Ein Modeschmuckhersteller kann sich nicht auf Nachahmungsschutz berufen, wenn sein Design nur durchschnittlich eigenartig ist und keine…
ganzen Text lesen
22. April 2025
Online-Shops müssen klar mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht. Abstrakte Formulierungen ("Wenn Sie ein Verbraucher sind...") reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Krebspatienten dürfen ausnahmsweise weiter mit einem nicht zugelassenen Medikament behandelt werden, wenn keine andere Therapiemöglichkeit besteht.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Die Werbung eines Heilpraktikers ist dann erlaubt, wenn klar wird, dass der Behandlungserfolg individuell ist und kein Heilversprechen gegeben wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen