Die Bezeichnung "Frischkäse" für ein rein pflanzliches Produkt ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt den Hinweis "Brotaufstrich auf Sojabasis" enthält (LG Konstanz, Urt. v. 22.06.2017 - Az.: 7 O 25/16 KfH).
Die Beklagte vertrieb unterschiedliche Arten von Lebensmittel, unter anderem auch ein rein pflanzliches Produkt. Dies enthielt auf dem Seitenetikett den Hinweis "Brotaufstrich auf Sojabasis". Auf der Oberseite war ein großer Schriftzug "wie Frischkäse" angebracht, wobei das "wie" in kleinerer Schrift gehalten war.
Das Gericht stufte diese Art der Werbung als irreführend ein.
Denn es werde im vorliegenden Fall das Wort "Käse" verwendet, obgleich es ein rein veganes Lebensmittel sei. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass der Äußerung das Wort "wie" vorangestellt sei. Denn aufgrund der Ausgestaltung sei zu befürchten, dass der Verbraucher lediglich das prägende Wort "Frischkäse" wahrnehme und daher eine entsprechende Erwartungshaltung habe.
Gleiches gelte für den Hinweis "Brotaufstrich auf Sojabasis" auf dem Seitenetikett. Der Kunde gehe aufgrund der Bezeichnung auf der Oberseite davon aus, dass er ein Milcherzeugnis erwerbe. Daher werde er die seitlichen Beschriftungen nicht näher betrachten.