Waren, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, sind kein Käse und dürfen auch nicht so bezeichnet werden <link http: www.online-und-recht.de urteile lebensmittel-die-nicht-aus-tierischer-milch-erzeugt-werden-duerfen-weder-als-kaese-noch-als-cheese-bezeichnet-werden-landgericht-trier-20160324 _blank external-link-new-window>(LG Trier, Urt. v. 24.03.2016 - Az.: 7 HK O 58/15).
Die Beklagte war eine Gesellschaft, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln war. Unter anderem bewarb und vertrieb sie online pflanzliche Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt wurden, unter der Bezeichnung "Käse" und "Cheese".
Dies stufte das Gericht als nicht zulässig ein.
Die Bezeichnung "Käse" bzw. "Cheese" dürfe nur dann verwendet werden, wenn es sich um Produkte handle, die aus tierischer Milch hergestellt seien. Alternativ-Produkte, bei denen der natürliche Bestandteil der Milch durch einen Fremdstoff ersetzt seien, dürften in keiner Weise das Wort "Käse" tragen. Unzulässig sei daher beispielsweise auch die Bezeichnung "Veggie-Käse".