Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe

Es ist rechtsmissbräuchlich eine Vertragsstrafe aufgrund einer markenrechtlichen Unterlassungserklärung geltend zu machen, wenn der Gläubiger eine Vielzahl von Marken angemeldet hat, diese jedoch nicht tatsächlich nutzt, sondern nur dazu nutzt, Rechtsansprüche gegen Dritte durchzusetzen (BGH, Urt. v. 23.10.2019 - Az.: I R ZR 46/19).

Es ging in der vorliegenden Auseinandersetzung um die Frage, wann die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gegen Treu und Glauben verstößt. 

Der BGH hat zu relativ klare Worte in seinem amtlichen Leitsatz gefunden:

"Den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es widersprechen, wenn der Inhaber eines Kennzeichenrechts sich bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen auf eine nur formale Rechtsstellung beruft.

Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist auszugehen, wenn ein Markeninhaber

(1) eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet,
(2) hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und
(3) die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (...)."

Die drei vorgenannten Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen, um einen Rechtsmissbrauch zu bejahen.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen