Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile abbildung-von-guenther-jauch-auf-raetselheft-rechtswidrig-i-zr-8-07-bundesgerichtshof--20090831.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.08.2009 - Az.: I ZR 8/07) hat entschieden, dass die Foto-Veröffentlichung von Günther Jauch auf einem Rätselheft rechtswidrig ist, wenn das Heftinnere keinen begleitenden Text enthält und somit nur der reine Werbewert von Günther Jauch ausgenutzt wird.
Die Beklagte war Herausgeberin eines Rätselheftes. Auf einem ihrer Hefte war Günther Jauch mit dem Satz abgebildet:
"Günther Jauch zeigt mit `Wer wird Millionär ?`wie spannend Quiz sein kann".
Im Innenteil fand sich kein weitere Berichterstattung zu der Frontseite des Magazins.
Die höchsten deutschen Zivilrichter haben eine solche Veröffentlichungsweise als rechtswidrig eingestuft. Zwar sei Günther Jauch eine Person mit sehr hohem Bekanntsgrad und müsse grundsätzlich auch ungewollte Beiträge und Bildnis-Publikationenn hinnehmen.
Die Grenze sei jedoch dort erreicht, wo ein Foto des Prominenten genutzt werde ohne jeden redaktionellen Text. Es sei offensichtlich, so die Juristen, dass die Beklagte lediglich den Marktwert von Günther Jauch ausgenutzt habe.