Der Online-Anbieter "Blogspot.com" haftet für die rechtswidrigen Beiträge seiner Nutzer, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-von-blogspot-bei-rechtswidrigen-blog-eintraegen-der-user-7-u-70-09-oberlandesgericht-hamburg-20100302.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09).
Ein Nutzer des Dienstes tätigte in seinem Blogspot-Blog rechtswidrige Äußerungen über den Kläger. Dieser mahnte den Anbieter als Mitstörer ab, jedoch ohne nähere Angaben zu machen, welcher Beitrag genau beanstandet wurde.
Als "Blogspot.com" nicht reagierte, konkretisierte er seinen Vorwurf und nannte die zu entfernenden Passagen. Der Diensteanbieter reagierte auch weiterhin nicht, so dass der Kläger auf Unterlassung klagte.
Zu Recht wie die Hanseatischen Richter entschieden.
Ein Host-Provider hafte nicht bei jeder Beanstandung sofort, zumal wenn die Vorwürfe nicht hinreichend konkretisiert würden wie dies bei der ersten Abmahnung der Fall gewesen sein.
Eine Haftung trete jedoch dann ein, wenn die Beanstandungen ausreichend präzisiert und die Rechtsverletzungen glaubhaft gemacht worden seien. Beides sei im vorliegenden Sachverhalt gegeben, so dass "Blogspot.com" als Mitstörer hafte.