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Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Bundesnetzagentur durfte Sonderrufnummer "11861" abschalten

Die Bundesnetzagentur durfte zu Recht die Sonderrufnummer "11861" abschalten, da der Auskunftsdienst in rechtswidriger Weise genutzt wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile zulaessige-abschaltung-der-sonderrufnummer-11861-1-l-1908-10-verwaltungsgericht-koeln-20110211.html _blank external-link-new-window>(VG Köln, Beschl. v. 11.02.2011 - Az.: 1 L 1908/10).

Die Bundesnetzagentur ließ die Sonderrufnummer "11861", welche zunächst von der Deutschen Bahn und zuletzt von einem privaten Auskunftsdienst genutzt wurde, abschalten. Begründet wurde dies zum Einen damit, dass die Preisansage von fast zwei Minuten unverhältnismäßig lang sei und dem Kunden immense Kosten aufbürde. Zum Anderen handle das Unternehmen wettbewerbswidrig, weil die Sonderrufnummer im Internet ohne Preisangabe beworben wurde. Das Unternehmen wandte sich gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur.

Die Kölner Richter wiesen die Klage des Unternehmens zurück. Der ergangene Untersagungsbescheid sei rechtmäßig ergangen.

Es sei gegen Verbraucher- und Kundenschutzbelange verstoßen worden. Alleine die Preisansage habe schon 2 Minuten gedauert und sei somit deutlich zu lang. Der Kunde werde hierdurch mit immensen Kosten belastet.

Schließlich sei die Abschaltung der Rufnummer auch deshalb gerechtfertigt, weil der Betreiber die Nummer im Internet bewerbe, jedoch keine Angaben zu den Preisen mache. Dies stelle einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.

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