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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Datenautomatik bei o2 rechtmäßig

Die von Telekommunikationsdienstleister o2 angebotene Datenautomatik ist rechtlich nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 08.12.2016 - Az.: 29 U 668/16).

Es ging um folgende Allgemeine Geschäftsbedingung des Anbieters:

"Bestandteil des jeweiligen Tarifs ist folgende Datenautomatik: Nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens, wird dieses automatisch bis zu 3x pro Abrechnungszeitraum um jeweils 100 MB erweitert. Pro angefangene 100 MB Datenvolumen-Erweiterung fallen weitere Kosten von €2 an."

Das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.12.2016 - Az.: 12 O 311/15) hatte erst vor kurzem eine ähnliche Regelung bei Vodafone für rechtswidrig erachtet. 

Die Münchener Richter urteilten im vorliegenden Fall genau entgegengesetzt. Die Bestimmungen von o2 seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Es sei den Parteien eines Vertrages überlassen, welchen Inhalt dieser haben solle. Daher könne auch ein Kontrakt über die Lieferung von Datenvolumen geschlossen werden.

Die Klausel überrasche den Verbraucher auch nicht, da sie hinreichend transparent sei. Der Kunde sei verpflichtet, den genauen Inhalt einer Vereinbarung zu lesen. Geschehe dies, werde er in ausreichender Form über die Datenautomatik und die zusätzlichen Entgelte informiert.

Ein verständiger Verbraucher wisse danach, dass in einem solchen Fall Extra-Entgelte anfallen würden.

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