Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, hat seine Warnung vor dem Videokonferenz-Tool Zoom zurückgenommen und lobt ausdrücklich den Anbieter in einer aktuellen Pressemitteilung:
"In intensiven Gesprächen zwischen dem LfDI und Zoom wurden die schweren Sicherheitslücken, für welche Zoom in der Vergangenheit schon mehrfach in der Kritik stand, ebenso zum Thema wie das eingesetzte Tracking und Fragen der Nutzerfreundlichkeit. Im Verlauf der Gespräche zeigte Zoom deutlich den Willen zur Verbesserung seines Dienstes – und ließ dem auch Taten folgen:
Gegenüber dem LfDI konnte Zoom eine Änderung beim Umgang mit Datensicherheitsfragen glaubhaft machen und hat dies durch mehrere zwischenzeitlich durchgeführte Updates zur Version Zoom 5.0 belegt. Dazu zählen Verbesserungen bei nutzer- und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen („Privacy by Default“). So ist seit dem letzten Update des Videokonferenzsystems die Einrichtung eines Warteraums ebenso voreingestellt wie die passwortgeschützte Einwahl. Hierdurch wird nutzerbedingten Datenschutzproblemen entgegengewirkt.
Eine Verwendung der Daten von Nutzer*innen (inkl. der Benutzer-IDs ihrer Endgeräte) zu wirtschaftlichen Zwecken wird von Zoom jetzt ausdrücklich ausgeschlossen. Inwieweit Daten zu unternehmenseigenen Zwecken genutzt werden, ist aus Sicht des LfDI allerdings noch zu klären. Zudem wurde angekündigt, dass die Video-Kommunikation künftig – zumindest in der kostenpflichtigen Geschäftskunden-Version – Ende-zu-Ende verschlüsselt wird. Wichtig für die Erreichbarkeit von Zoom durch seine Nutzer*innen und für die Durchsetzung von Betroffenenrechten ist auch, dass Zoom als Unternehmen ohne Niederlassung in Europa einen „Vertreter in der EU“ benannt hat."
Aufgrund dieser Aktivitäten nimmt Brink seine vor kurzem ausgesprochen Warnung vor Zoom nunmehr explizit zurück:
"„Das ist ein guter Weg, den Zoom hier eingeschlagen hat“, konstatiert der LfDI Stefan Brink, „und diese Fortschritte nehmen wir als Datenschutz-Aufsichtsbehörde positiv zur Kenntnis.“ Daher besteht aus Sicht des LfDI kein Anlass mehr, seine an alle Schulen in Baden-Württemberg ausgesprochene Warnung länger aufrechtzuerhalten."
Bedeutet mit anderen Worten: Es bestehen aus Sicht der Datenschützer aus Baden-Württemberg keine (grundlegenden) Bedenken mehr, Zoom auch im schulischen Alltag einzusetzen.