Microsoft mahnt die Berliner Datenschutzbeauftragte wegen Videokonferenz-Leitfaden ab, so die Aussage eines aktuellen t-online.de-Berichts.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk hatte vor wenigen Wochen eine aktuelle Bewertung zu den gängigen Video-Konferenz-Tools abgegeben und dabei u.a. behauptet, dass Skype, Microsoft Teams und Zoom angeblich datenschutzwidrig seien, vgl. dazu unsere Kanzlei-News v. 17.04.2020.
Dies hatte für viel Kritik gesorgt, vor allem weil die Einschätzung nicht näher begründet wurde, sondern das Dokument nur pauschale Aussagen enthielt.
Das Schreiben von Microsoft soll vom 05.05.2020 stammen. Die Inhalte der Berliner Behörde sind weiterhin abrufbar.
Microsoft hatte auch bereits zu dem Thema eine eigene Pressemitteilung herausgegeben, in dem es die Berliner Anmerkungen für grundlegend falsch hält.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine interessante Entwicklung, die möglicherweise für mehr Rechtssicherheit beim Thema Videokonferenzen sorgen könnte. Wenn nämlich Microsoft tatsächlich vor Gericht gehen sollte, wird es erstmalig ein deutsches Urteil zu der Problematik geben.
Momentan herrscht sowohl auf der rechtlichen als auch auf der tatsächlichen Ebene in Deutschland mehr oder minder ein absolutes Chaos. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der eskalierende Streit über die WhatsApp- und Skype-Nutzung in Niedersächsischen Schulen, vgl. unsere Kanzlei-News v. 23.04.2020.