Die französische Datenschutzbehörde CNIL teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass sie gegen den Telekommunikationsanbieter ORANGE ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt hat. Grund für die Strafe sind unzulässige Inbox-Werbung und das Auslesen von Cookies trotz Widerruf durch den Nutzer.
Gegenstand der Beanstandungen waren zwei Handlungen des Unternehmens.
1. Inbox-Werbung ohne Einwilligung:
In der Web-Oberfläche des E-Mail-Portals befanden sich im Posteingang nicht nur die einzelnen elektronischen Nachrichten, sondern der Anbieter hatte zwischen den einzelnen Nachrichten Werbung platziert, ohne hierfür eine Einwilligung zu haben.
Unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2021 (Urteil vom 25.11.2021 - Az.: C-102/20) sahen die französischen Datenschützer hierin einen Fall der Direktwerbung per E-Mail, für die eine Erlaubnis erforderlich sei.
Da eine solche Genehmigung nicht vorgelegen habe, liege ein Rechtsverstoß vor.
2. Auslesen von Cookies trotz Widerruf:
Außerdem beanstandete die Behörde, dass das Unternehmen trotz Widerrufs der Einwilligung weiterhin auf user-Cookies ausgelesen habe.
3. Höhe des Bußgeldes:
Zur Höhe des Bußgeldes führt das Amt aus:
"For these two breaches, the restricted committee decided to impose a sanction on ORANGE, which is composed of:
an administrative fine of50 million euros, which was made public.
an order to stop reading cookies after the withdrawal of consent by the person concerned, within three months, with a fine of 100,000 euros per day overdue.
The amount of this fine was decided on the basis of the very high number of people concerned (over 7.8 million people having seen the advertisements in question in their inboxes), as well as the company's market position as France's leading telecommunications operator. The restricted committee also took into account the financial ad."
Es ist unklar, ob die Entscheidung bereits rechtskräftig ist und/oder ob Orange dagegen Rechtsmittel eingelegt hat bzw. einlegen wird.