Die DENIC teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass ab dem 23.10.2009 neue Domain-Richtlinien gelten:
"Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben.
Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum“, sagt DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO).
Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält. Ergänzend dazu wird es für die Einführungsphase ein spezielles Registrierungssystem geben, über das die Aufträge ausschließlich verarbeitet werden. Potenzielle Interessenten für eine neue Domain sollten sich an einen Internet Service Provider wenden. Informationen zu den geänderten Registrierungsrichtlinien finden sich unter www.denic.de.
„Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür“, begründet Sabine Dolderer die Vorgehensweise bei der Einführung.
Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden. Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Der Übergang in den normalen Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009. Das Registrierungsverfahren wurde in einer mehrtägigen Testphase unter realistischen Bedingungen getestet. Damit das Verfahren so sicher wie möglich umgesetzt werden kann, müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten.
So wird es für die Einführungsphase ein separates System geben. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden."
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Hintergrund dieser aktuellen Ereignisse ist die "vw.de"-Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 29.04.2008 - Az.: 11 U 32/04). Das von der DENIC eingelegte Rechtsmittel beim BGH wurde inzwischen zurückgewiesen, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist. Vgl. dazu auch unseren Law-Podcast "Die VW.de-Entscheidung oder: Ist der Weg für Zwei-Buchstaben-Domains frei?".
Um keine juristische Hetzjagd auszulösen hat sich ganz offensichtlich die DENIC zu diesem aktuellen Schritt entschieden. Dies ist umso mehr erstaunlicherweise, weil bislang in sämtlichen Gerichtsverfahren von der Registrierungsstelle stets steif und fest behauptet wurde, vor allem technische Probleme begründeten die Ausnahme der Nicht-Registrierung. Noch Ende 2008 hatte der Chefsyndikus der DENIC in der Anmerkung zur o.g. "vw.de"-Entscheidung in einer juristischen Fachzeitschrift (MMR 2008, 611 ff.) lang und breit auf diese Problematik hingewiesen.
All diese Bedenken scheinen nun plötzlich nicht mehr zu existieren.
Auf Seiten der Provider, die offensichtlich über die Entscheidung nicht vorab informiert wurden, herrscht Verärgerung. Tobias Sara, Geschäftsführer von domainfactory, kommentiert:
"Das ist der absolute Wahnsinn und wird intern für viel Wirbel sorgen, jetzt auf die Schnelle die erforderlichen Systemanpassungen für zweistellige .de-Domains und möglichst eine wie auch immer geartete Vorregistrierung auf die Beine zu stellen."
Der Run auf die Domains dürfte unendlich groß sein, so dass die Wahrscheinlichkeit, eine zu erhalten, als außerordentlich gering einzustufen ist.
Genauso klar dürfte aber sein: Die Entscheidung der DENIC wird zu einer Vielzahl von neuen Gerichtsentscheidungen im Domainrecht führen, denn gehört "hp.de" wirklich Hewlett-Packard? Oder "vw.de" wirklich Volkswagen?
Wer also heute die neuen Domains registriert, dem sollte klar sein, dass ihm im Zweifel jahrelange, teure Rechtsstreitigkeiten ins Haus stehen. Er sollte also mit der gebotenen Vorsicht am 23. Oktober ans Werk gehen.