Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Köln: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.

Geklagt hatte ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele und diese Auffassung in einem Schreiben an die Kläger bekräftigt. Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung.

Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Az.: 7 K 3169/11

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 02.04.2012

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen