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Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Werbeaussage "E-Zigaretten retten Leben" ist wettbewerbswidrige Irreführung

Die Werbeaussage "E-Zigaretten retten Leben"  ist eine wettbewerbswidrige Irreführung, da es sich dabei um kein bloßes ironisches Wortspiel handeln, sondern vielmehr der durchschnittliche Kunde tatsächlich eine gesundheitsfördernde Wirkung erwartet (LG Trier, Urt. v. 22.05.2020 - Az.: 7 HK O 30/19).

Die Beklagte bot E-Zigaretten an und warb auf Plakaten wie folgt:

"E-ZIGA
RETTEN
LEBEN"

Das LG Trier stufte dies als rechtswidrig ein.

Denn durch die Aussage werde beim Verbraucher der Eindruck erweckt, es gäbe tatsächlich eine gesundheitsfördernde Wirkung von E-Zigaretten.

"Damit hat der Satz aber eine eindeutig gesundheitsbezogene Aussage, indem er E-Zigaretten die Fähigkeit zuschreibt, Leben zu retten.

Der Satz ist insofern weder ironisch gebrochen noch irgendwie eingeschränkt, weswegen der Satz – entgegen der Auffassung der Beklagten – durchaus wörtlich verstanden werden kann. Im Übrigen versteht auch die Beklagte den Satz wörtlich, wenn sie im Nachgang ausführlich erklärt, warum E-Zigaretten tatsächlich eine lebensrettende Wirkung haben und die Aussage deswegen zutreffend ist (...)."

Die Aussage, dass Leben gerettet würden, sei objektiv falsch:

"Insoweit mag es zutreffend sein, dass der Konsum von E-Zigaretten in einer abstrakten Betrachtung deutlich weniger Todesopfer fordert als der Konsum von Zigaretten.

Sie sind aber gerichtsbekannt keineswegs unbedenklich, sondern ihr Konsum kann ebenfalls Gesundheitsschädigungen hervorrufen, ist schädlicher als Nichtrauchen und kann zu einer Nikotinabhängigkeit führen (...).

Nichtrauchern rettet ein „Umsteigen“ auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürzt es höchstens."

 

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